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Bauphysikalische Nachweise & Thermische Simulation

Gleichwertigkeitsnachweise nach DIN 4108

Wärmeschutz ist ein zentraler Bestandteil der energetischen Planung von Gebäuden. Wenn von den standardisierten Konstruktionsdetails nach DIN 4108 Beiblatt 2 abgewichen wird, muss über sogenannte Gleichwertigkeitsnachweise belegt werden, dass die energetische Qualität mindestens gleichwertig ist. Diese Nachweise sind insbesondere für den Erhalt von Fördermitteln und zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erforderlich.

DIN 4108
Beiblatt 2 & Standarddetails
Rechtssicherheit
Vermeidung von Mängeln bei der Bauabnahme
Planungsfreiheit
Individuelle Details bleiben möglich
GEG & KfW konform
Nachweisvoraussetzung für Fördermittel

Wozu dient ein Gleichwertigkeitsnachweis?

Ein Gleichwertigkeitsnachweis bestätigt rechnerisch, dass eine individuelle Baukonstruktion – trotz Abweichung von den Regeldetails – die gleichen thermischen Eigenschaften (z. B. Wärmebrückenverlustkoeffizient) aufweist und keine erhöhten Wärmeverluste verursacht.

Ihre Vorteile

Mit einem fachgerechten Gleichwertigkeitsnachweis sichern Sie Ihr Bauvorhaben technisch und förderrechtlich ab:

Rechtssicherheit

Vermeidung von Mängeln und Beanstandungen bei der Bauabnahme.

Förderfähigkeit

Nachweisvoraussetzung für KfW-/BEG-Programme.

Flexibilität in der Planung

Auch individuelle Details bleiben möglich.

Vermeidung von Wärmebrücken

Gezielte Ausführung ohne Energieverluste.

Leistungsumfang

Zuverlässige und prüffähige Bearbeitung Ihrer Konstruktionsdetails in 4 Schritten:

1

Bewertung der geplanten Konstruktion

Bewertung der geplanten Konstruktion im Vergleich zu den DIN-Standarddetails.

2

Numerische Simulation & Ψ-Wert-Berechnung

Berechnung von Ψ-Werten mittels numerischer Simulation (nach DIN EN ISO 10211).

3

Prüffähiger Nachweisbericht

Erstellung eines prüffähigen Nachweisberichts für Bauämter, Fördergeber oder Fachplaner.

4

Detailoptimierung

Empfehlungen zur Detailoptimierung bei kritischen Anschlüssen.

Persönliche Beratung

Unverbindliche Erstberatung vereinbaren

Ich unterstütze Sie fachgerecht bei der Erstellung von Gleichwertigkeitsnachweisen – zuverlässig, schnell und nachvollziehbar.

Hinweis: Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung – die Erstberatung ist kostenlos!