Gleichwertigkeitsnachweise nach DIN 4108
Wärmeschutz ist ein zentraler Bestandteil der energetischen Planung von Gebäuden. Wenn von den standardisierten Konstruktionsdetails nach DIN 4108 Beiblatt 2 abgewichen wird, muss über sogenannte Gleichwertigkeitsnachweise belegt werden, dass die energetische Qualität mindestens gleichwertig ist. Diese Nachweise sind insbesondere für den Erhalt von Fördermitteln und zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erforderlich.
Wozu dient ein Gleichwertigkeitsnachweis?
Ein Gleichwertigkeitsnachweis bestätigt rechnerisch, dass eine individuelle Baukonstruktion – trotz Abweichung von den Regeldetails – die gleichen thermischen Eigenschaften (z. B. Wärmebrückenverlustkoeffizient) aufweist und keine erhöhten Wärmeverluste verursacht.
Ihre Vorteile
Mit einem fachgerechten Gleichwertigkeitsnachweis sichern Sie Ihr Bauvorhaben technisch und förderrechtlich ab:
Rechtssicherheit
Vermeidung von Mängeln und Beanstandungen bei der Bauabnahme.
Förderfähigkeit
Nachweisvoraussetzung für KfW-/BEG-Programme.
Flexibilität in der Planung
Auch individuelle Details bleiben möglich.
Vermeidung von Wärmebrücken
Gezielte Ausführung ohne Energieverluste.
Leistungsumfang
Zuverlässige und prüffähige Bearbeitung Ihrer Konstruktionsdetails in 4 Schritten:
Bewertung der geplanten Konstruktion
Bewertung der geplanten Konstruktion im Vergleich zu den DIN-Standarddetails.
Numerische Simulation & Ψ-Wert-Berechnung
Berechnung von Ψ-Werten mittels numerischer Simulation (nach DIN EN ISO 10211).
Prüffähiger Nachweisbericht
Erstellung eines prüffähigen Nachweisberichts für Bauämter, Fördergeber oder Fachplaner.
Detailoptimierung
Empfehlungen zur Detailoptimierung bei kritischen Anschlüssen.
Unverbindliche Erstberatung vereinbaren
Ich unterstütze Sie fachgerecht bei der Erstellung von Gleichwertigkeitsnachweisen – zuverlässig, schnell und nachvollziehbar.